Die Anzeigen, die bei der 2. Critical Mass im Mai aufgenommen wurden, sind mittlerweile in fast allen bekannten Fällen, von denen Einspruch erhoben wurde, zurückgelegt worden! Sowohl unser Beharren darauf, dass die Nichtbenutzung des Radwegs auf der Nibelungenbrücke u.a. angesichts der vielen RadfahrerInnen in der Gruppe keinen Straftatbestand darstellen kann, als auch ein Augenmaß der Polizei haben letztendlich zu dieser erfreulichen Entwicklung geführt.
2 Antworten zu “CM Linz: Anzeigen zurückgelegt”
Erfreulich und spannend. Gibt es da irgendwelche Bescheide o.dgl. auch zu lesen? Waere da diesbezueglich neugierig!
Gruesse,
S.
die anzeigen von der cm im mai lauteten auf „nichtbenutzung des
radwegs auf der nibelungenbrücke“. bescheide gabs in form einer „ermahnung“, wo drinstand, dass zwar die rechtsvorschrift verletzt wurde, jedoch von der verhängung einer strafe abgesehen wird. begründung:
„… kann die behörde bei geringfügigkeit der verschuldens und bei unbedeutenden folgen der übertretung von einer strafe absehen …“.
wenn du mehr wissen willst, schreib mal an die linzer cm-adresse.